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Ein Managementplan für die UNESCO-Welterbestätte Trier

Vor fast 40 Jahren wurde Trier in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen. Aufgrund ihres außergewöhnlichen universellen Wertes für die Menschheit wurden die Kaiserthermen, die Barbarathermen, die Porta Nigra, das Amphitheater, die Palastaula (Konstantinbasilika), die Igeler Säule und auch die beiden Kirchen Dom St. Peter und Liebfrauen ausgezeichnet.

Als Trier 1986 in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wurde, war die Einreichung eines Managementplans noch nicht vorgeschrieben. Erst seit 2005 gehört ein Managementplan zum festen Bestandteil des Antragsverfahrens. Die UNESCO hat deshalb alle Welterbestätten in Deutschland unter anderem dazu aufgefordert, einen Managementplan zu erarbeiten und nachzureichen.

Seit Juni 2024 ist das Institute for Heritage Management (IHM) mit der Erstellung des Managementplans für die UNESCO-Welterbestätte Trier beauftragt. Unter der Federführung der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (GDKE) arbeitet IHM eng mit den Trägern des Trierer Welterbes zusammen.

Die Konstantinbasilika als Teil der Welterbestätte Trier (Foto: Th. Zühmer, Generaldirektion Kulturelles Erbe)

Was ist ein Managementplan?

Ein Welterbe-Managementplan ist ein Planungs- und Handlungsinstrument, das darauf abzielt, das vorhandene Managementsystem einer Welterbestätte langfristig zu optimieren. In regelmäßigen Abständen soll der Managementplan überarbeitet werden, bis das Managementsystem als „endgültig optimiert“ betrachtet wird. In ihm sollen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden, die dem Schutz, der Pflege, der Nutzung und der nachhaltigen Entwicklung dienen.

Wie sieht der Inhalt aus?

Zu Beginn des Managementplans wird sich gründlich mit der Welterbestätte auseinander gesetzt, neben den Welterbe-Eigenschaften wird auch der außergewöhnliche universelle Wert und die Feststellung der Echtheit und der Unversehrtheit kurz und prägnant dargestellt (sehen Sie hierzu: Darum sticht das Trierer UNESCO-Welterbe hervor).

Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Definierung des Schutzgebietes und der Schutzinstrumente. Dabei wird unterschieden zwischen der Kernzone und der Pufferzone.

Die Kernzone umfasst die eigentliche Welterbestätte, die zur Wahrung ihrer Integrität und Authentizität geschützt werden muss. In Trier besteht die Kernzone aus den neun bereits genannten Bauten. Um die Kernzone zusätzlich zu schützen, fordert die UNESCO die Ausweisung einer sogenannten Pufferzone.

Die Pufferzone ist ein räumlich festgelegter Bereich rund um die Kernzone, der sicherstellt, dass die Welterbestätte sowohl in ihrer Wahrnehmung als auch in ihrer Erlebbarkeit geschützt bleibt. Bei der Festlegung der Pufferzone in Trier wurde darauf geachtet, dass wichtige Sichtbeziehungen sowohl zwischen den Bauten als auch in die umgebende Landschaft berücksichtigt werden. Noch heute sind die Bauten der Welterbestätte von dem Aussichtspunkt Mariensäule visuell sichtbar. Der Petrisberg hinterfängt dabei bis heute das Stadtbild und somit die Bauten des Welterbes. Zusätzlich wurde bedeutendes archäologisches Erbe unter der Erde, wie z.B. die Reste des Forums oder der Tempelbezirk im Altbachtal in die Pufferzone einbezogen.

Auf dem Geoportal Trier kann die Pufferzone von jedem eingesehen werden.

Der Petrisberg als historisches Landschaftselement, 1646 (Matthaeus Merian: Stadtansicht von Trier)

Das Aufzeigen der vorhandenen Schutzinstrumente für die Kern- und Pufferzone ist ein wesentlicher Bestandteil des Managementplans. Neben der Welterbekonvention, internationalen Konventionen und Chartas fungiert auch das nationale Recht- und Planungssystem als Schutzinstrument für die Welterbestätte. Bei baulichen Anlagen ist dies meist das Denkmalschutzgesetz, als auch die Bauleitplanung.

Die Reste des Tempelbezirks befinden sich noch heute unter der Erde im Altbachtal. Auf Grundlage archäologischer Untersuchungen konnte eine Rekonstruktion des Tempelbezirks erstellt werden. (© GDKE/Rheinisches Landesmuseum Trier und Dießenbacher Informationsmedien, Xanten)

Was kommt sonst noch in den Managementplan?

In einem Managementplan werden die Probleme und Risiken dargelegt, mit denen eine Welterbestätte konfrontiert ist. Dazu gehören unter anderem der Entwicklungsdruck in Städten, Umwelteinflüsse, Auswirkungen des Klimawandels, Tourismusdruck und Überbevölkerung. Das Ziel ist es, zu prüfen, ob diese Faktoren in Zukunft zunehmen oder abnehmen werden. Darüber hinaus wird beschrieben, welche Maßnahmen bereits ergriffen wurden, um diesen Herausforderungen zu begegnen, und welche weiteren Maßnahmen in der Zukunft beabsichtigt sind.

Wissenschaftliche Untersuchungen und Forschungsprogramme können bei der Risikoermittlung hilfreich sein und sollten in dem Managementplan beschrieben werden.

Nach der Welterbekonvention kommt der Vermittlung von Welterbe eine ähnlich große Bedeutung zu wie dem Schutz und Erhalt der Stätten. Der Managementplan sollte aus diesem Grund die verschiedenen Vermittlungsstrategien und -angebote darlegen. In der Welterbestätte Trier gibt es zahlreiche Vermittlungsangebote: Neben klassischen Informationstafeln und digitalen Medien können Besucherinnen und Besucher die Stätte auch bei Stadtführungen oder Erlebnisführungen entdecken. Um insbesondere junge Menschen anzusprechen, wurde 2021 das Projekt „Welterbe-Scouts“ von der GDKE und Lehrerinnen der UNESCO-Projektschule Auguste-Viktoria-Gymnasium Trier ins Leben gerufen. Die Scouts sind Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die das Trierer UNESCO-Welterbe eigenständig erforschen und anschließend Führungen für Interessierte anbieten (sehen Sie hierzu: UNESCO-Scouts begeistern für das Trierer Welterbe). Das neuste Projekt ist ein Audiowalk durch das UNESCO-Welterbe Trier. Die Junior-Scouts haben sich bisher intensiv mit der Porta Nigra, den Kaiserthermen, der Konstantinbasilika, dem Dom St. Peter und der Liebfrauenkirche beschäftigt und ihr Wissen in Form eines kurzen Audiowalks aufbereitet.

Ausblick

Der Managementplan stellt somit eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Entwicklung der UNESCO-Welterbestätte Trier dar. In regelmäßigen Abständen soll er fortgeschrieben werden. Er bietet damit nicht nur die Möglichkeit, das Bestehende zu würdigen, sondern auch Herausforderungen anzugehen und die Ergebnisse der Maßnahmen zu reflektieren. Zudem haben die Bürgerinnen und Bürger Triers die Chance, aktiv an der Gestaltung dieses Plans mitzuwirken und so am Entwicklungsprozess ihrer UNESCO-Welterbestätte teilzuhaben. Ein erster Workshop hierzu fand im November 2024 statt.

Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern in die Erarbeitung des Trierer Managementplans. (Foto: Institute for Heritage Management)

Leseempfehlungen:

Birgitta Ringbeck, „Managementpläne für Welterbestätten. Ein Leitfaden für die Praxis.“ 2008, online ansehen

Deutsche UNESCO-Kommission, „Resolution der 69. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Brühl, 26. Juni 2009“, online ansehen

Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, UNESCO-Welterbezentrum (2021), Amtliche Übersetzung

Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, UNESCO-Welterbezentrum, dt 2018

Ein Managementplan für die UNESCO-Welterbestätte Trier

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Kommt aus Hessen und absolvierte ihren Bachelor und Master im Bereich Baukulturerbe an der Hochschule RheinMain in Wiesbaden. In ihrer Masterthesis beschäftigte sie sich mit der Loreley im Kontext der UNESCO-Welterbestätte Oberes Mittelrheintal. Nach ihrem Studium reiste sie nach Australien, um Land und Leute kennenzulernen. Seit 2024 ist sie wissenschaftliche Volontärin im Bereich UNESCO bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe, mit Sitz im Rheinischen Landesmuseum Trier.

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